11. Teil
Der Rechtsanwalt als Verfahrenshilfevertreter
Der Rechtsanwalt hat als bestellter Vertreter eines Klienten in der Verfahrenshilfe die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie in der Vertretung anderer Klienten.
11. Teil
Der Rechtsanwalt als Verfahrenshilfevertreter
Der Rechtsanwalt hat als bestellter Vertreter eines Klienten in der Verfahrenshilfe die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie in der Vertretung anderer Klienten.
