Die Teilnahme an den für Rechtsanwaltsanwärter verbindlichen Ausbildungsveranstaltungen ist schriftlich nachzuweisen. Dieser Nachweis hat zu enthalten:
Veranstalter und Referenten;Thema und Art der Ausbildungsveranstaltung;Die Teilnahme an den für Rechtsanwaltsanwärter verbindlichen Ausbildungsveranstaltungen ist schriftlich nachzuweisen. Dieser Nachweis hat zu enthalten:
Veranstalter und Referenten;Thema und Art der Ausbildungsveranstaltung;