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zu § 37 RL-BA 2015 (Fink)

Fink1. AuflOktober 2022

Die Teilnahme an den für Rechtsanwaltsanwärter verbindlichen Ausbildungsveranstaltungen ist schriftlich nachzuweisen. Dieser Nachweis hat zu enthalten:

Veranstalter und Referenten;Thema und Art der Ausbildungsveranstaltung;

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