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zu § 26 RL-BA 2015 (Breinbauer)

Breinbauer1. AuflOktober 2022

Ein Rechtsanwalt hat die ihm von der Rechtsanwaltskammer erteilten Aufträge zu befolgen und an Überprüfungshandlungen des Ausschusses, welche dieser gemäß § 23 Abs 2 RAO vornimmt, mitzuwirken.

Literatur

Buresch, Anm zu OGH 26 Os 15/15y, AnwBl 2016, 536;

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