vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 25 RL-BA 2015 (Breinbauer)

Breinbauer1. AuflOktober 2022

Übernimmt der Rechtsanwalt eine Vertretung gegen einen anderen

Rechtsanwalt, so hat er den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer, dem dieser betroffene Rechtsanwalt angehört, die Übernahme der Vertretung unter kurzer Darlegung des Sachverhaltes anzuzeigen und über das Ergebnis der Vertretung zu berichten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte