Übernimmt der Rechtsanwalt eine Vertretung gegen einen anderen
Rechtsanwalt, so hat er den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer, dem dieser betroffene Rechtsanwalt angehört, die Übernahme der Vertretung unter kurzer Darlegung des Sachverhaltes anzuzeigen und über das Ergebnis der Vertretung zu berichten.
