vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 18 RL-BA 2015 (Csoklich)

Csoklich1. AuflOktober 2022

Der Kontakt mit Zeugen vor und auch während eines anhängigen Verfahrens ist zulässig; jedoch muss jede Form der unzulässigen Beeinflussung vermieden werden.

Seite 1294

Inhaltsübersicht

Literatur

Adrian/Grill, Zulässigkeit von Zeugenkontakten in Schiedsverfahren, ecolex 2016, 875;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte