vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 19 RL-BA 2015 (Csoklich)

Csoklich1. AuflOktober 2022

Der Rechtsanwalt darf auch in eigenen Angelegenheiten den Rechtsanwalt einer anderen Partei nicht umgehen.

Inhaltsübersicht

I. Systematik und Normzweck

Umgehungsverbot

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte