Macht der Rechtsanwalt von der ihm gemäß § 19 Abs 3 RAO eingeräumten Befugnis keinen Gebrauch, so ist er verpflichtet, die Barschaften unverzüglich auszufolgen.
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I. Allgemeines
Fremdgeld
Macht der Rechtsanwalt von der ihm gemäß § 19 Abs 3 RAO eingeräumten Befugnis keinen Gebrauch, so ist er verpflichtet, die Barschaften unverzüglich auszufolgen.
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