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zu § 10 RL-BA 2015 (Scheuba)

Scheuba1. AuflOktober 2022

3. Abschnitt
Interessenkollisionen

 

(1) Wenn dies die Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Klienten in den jeweils anvertrauten Mandaten beeinträchtigt, darf der Rechtsanwalt – in Wahrung seiner Treuepflicht – ein neues Mandat dann nicht übernehmen und muss ein bestehendes Mandat gegenüber allen betroffenen Klienten unverzüglich niederlegen, insbesondere wenn und sobald

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