Der Rechtsanwalt ist berechtigt, mit seinem Klienten schriftlich eine Vereinbarung zu treffen, die die Haftung aus seiner beruflichen Tätigkeit unter Beachtung der allgemeinen Regeln des Zivilrechts auf die jeweilige gesetzliche Mindesthaftpflichtsumme beschränkt.
Literatur
Berka, Die Honorarrichtlinien der freien Berufe im Lichte der Erwerbsfreiheit, wbl 1992, 309;
