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zu § 9 RL-BA 2015 (Scheuba)

Scheuba1. AuflOktober 2022

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, mit seinem Klienten schriftlich eine Vereinbarung zu treffen, die die Haftung aus seiner beruflichen Tätigkeit unter Beachtung der allgemeinen Regeln des Zivilrechts auf die jeweilige gesetzliche Mindesthaftpflichtsumme beschränkt.

Literatur

Berka, Die Honorarrichtlinien der freien Berufe im Lichte der Erwerbsfreiheit, wbl 1992, 309;

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