vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 114 WRG 1959 (Bergthaler)

Bergthaler1. AuflApril 2022

Anzeigeverfahren

 

(1) Bewilligungspflichtige Maßnahmen, für die nach diesem Bundesgesetz oder seinen Verordnungen das Anzeigeverfahren vorgesehen ist, sind der Behörde drei Monate vor Inangriffnahme anzuzeigen. Dabei sind die erforderlichen Projektsunterlagen (§ 103) unter Angabe einer drei Jahre nicht überschreitenden Bauvollendungsfrist anzuschließen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte