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zu § 115 WRG 1959 (Bergthaler)

Bergthaler1. AuflApril 2022

Anzeigeverfahren bei bestimmten Anlagenänderungen

 

Auf nachfolgende Sachverhalte, bei denen keine Änderung der Art und des Maßes der Wasserbenutzung bewirkt wird, ist das Anzeigeverfahren gemäß § 114 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bewilligungsdauer der des Wasserrechtes entspricht:

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