In der Datenbank des Firmenbuchs ist jeder Rechtsträger nach § 2 jeweils unter einer fortlaufenden Nummer zu führen.
Stammfassung (BGBl 1991/10).
In der Datenbank des Firmenbuchs ist jeder Rechtsträger nach § 2 jeweils unter einer fortlaufenden Nummer zu führen.
Stammfassung (BGBl 1991/10).