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zu § 133 GewO 1994

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher 1

 

(1) Der Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher (§ 94 Z 66) ist berechtigt:2

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