Der Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beruft in regelmäßigen Abständen eine Spezialkommission zur Prüfung der praktischen Durchführung des Übereinkommens ein.
Spezialkommissionen sind ausgezeichnete Gelegenheiten, sich über die Praxis in anderen Staaten auszutauschen und eine internationale Einschätzung aufgetretener Probleme zu erlangen. Als „regelmäßige Abstände“ werden in der Praxis etwa 5 Jahre angesehen. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der bisherigen Spezialkommissionen geben daher die internationale Einschätzung des Übereinkommens gut wieder und bilden eine wertvolle (wenn auch nicht allzu konkrete) Interpretationshilfe.