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zu Art 42 HAÜ (Fucik)

Fucik1. AuflJänner 2019

Der Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beruft in regelmäßigen Abständen eine Spezialkommission zur Prüfung der praktischen Durchführung des Übereinkommens ein.

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Spezialkommissionen sind ausgezeichnete Gelegenheiten, sich über die Praxis in anderen Staaten auszutauschen und eine internationale Einschätzung aufgetretener Probleme zu erlangen. Als „regelmäßige Abstände“ werden in der Praxis etwa 5 Jahre angesehen. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der bisherigen Spezialkommissionen geben daher die internationale Einschätzung des Übereinkommens gut wieder und bilden eine wertvolle (wenn auch nicht allzu konkrete) Interpretationshilfe.

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