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zu Art 41 HAÜ (Fucik)

Fucik1. AuflJänner 2019

Das Übereinkommen ist in jedem Fall anzuwenden, in dem ein Antrag nach Artikel 14 eingegangen ist, nachdem das Übereinkommen im Aufnahmestaat und im Heimatstaat in Kraft getreten ist.

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Art 41 bestimmt den zeitlichen Anwendungsbereich des HAÜ.

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