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zu Art 43 HAÜ (Fucik)

Fucik1. AuflJänner 2019

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

 

(1) Das Übereinkommen liegt für die Staaten, die zur Zeit der Siebzehnten Tagung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht Mitglied der Konferenz waren, sowie für die anderen Staaten, die an dieser Tagung teilgenommen haben, zur Unterzeichnung auf.

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