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zu Art 11 HUÜ (Weber)

Weber1. AuflJänner 2019

(1) Anträge nach Artikel 10 müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

eine Erklärung in Bezug auf die Art des Antrags oder der Anträge;den Namen und die Kontaktdaten des Antragstellers, einschließlich seiner Adresse und seines Geburtsdatums;

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