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zu §§ 611 - 612 aF, §§ 611 - 612 nF ABGB (Sailer)

Sailer3. AuflSeptember 2017

Einschränkung der fideikommissarischen Substitution

§ 611. Die Reihe, in welcher die fideikommissarischen Erben auf einander folgen sollen, wird, wenn sie Alle Zeitgenossen des Erblassers sind, gar nicht beschränkt, sie kann sich auf den Dritten, Vierten und noch weiter ausdehnen.

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