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zu § 613 aF, § 613 nF ABGB (Sailer)

Sailer3. AuflSeptember 2017

Rechte des Erben bei einer fideikommissarischen Substitution

§ 613. Bis der Fall der fideikommissarischen Substitution eintritt, kommt dem eingesetzten Erben das eingeschränkte Eigentumsrecht, mit den Rechten und Verbindlichkeiten eines Fruchtnießers zu.

Stammfassung JGS 1811/946.

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