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zu § 610 aF, § 610 nF ABGB (Sailer)

Sailer3. AuflSeptember 2017

Stillschweigende fideikommissarische Substitution

§ 610. Hat der Erblasser dem Erben verboten, über den Nachlaß zu testieren; so ist es eine fideikommissarische Substitution, und der Erbe muß den Nachlaß für seine gesetzlichen Erben aufbewahren. Das Verbot, die Sache zu veräußern, schließt das Recht, darüber zu testieren, nicht aus.

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