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zu §§ 566 - 568 aF, §§ 566 - 568 nF ABGB (Fischer-Czermak/Pierer)

Fischer-Czermak/Pierer3. AuflSeptember 2017

Ursachen der Unfähigkeit zu testieren:

1) Mangel der Besonnenheit;

§ 566. Wird bewiesen, dass die Erklärung in einem die hiefür erforderliche Besonnenheit ausschließenden Zustand, wie dem einer psychischen Krankheit, einer geistigen Behinderung oder der Trunkenheit, geschehen sei, so ist sie ungültig.

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