vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 97 ArbVG - 32. Übertritt in eine Mitarbeitervorsorgekasse nach Z 26 (Binder)

Binder11. LfgMai 2013

Materialien986986Z 26 des § 97 wurde durch BGBl I 2002/100 eingefügt.

RV:987987RV 1131 BlgNR 21. GP 62. „Durch den in Z 2 vorgesehenen Betriebsvereinbarungstatbestand wird der Abschluss einer fakultativen Betriebsvereinbarung zur Festlegung von Rahmenbedingungen für den Übertritt in das neue Abfertigungsrecht gemäß den Bestimmungen des BMVG ermöglicht. Die Einschaltung einer Schlichtungsstelle ist hier im Falle einer Nichteinigung ausgeschlossen.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte