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zu § 97 ArbVG - 31. Frauenförderpläne nach Z 25 (Binder)

Binder11. LfgMai 2013

Materialien959959Z 25 des § 97 wurde durch BGBl 1992/833 eingefügt und durch BGBl I 1998/69 ausgebaut. Allgemein zum Gleichbehandlungspaket 1992 Eichinger, RdW 1992, 405 ff.

RV:960960735 BlgNR 18. GP 39. „Es wird ein neuer Tatbestand einer fakultativen BV geschaffen, der einerseits Frauenförderpläne, also zB Maßnahmen zur Förderung des innerbetrieblichen Aufstieges von Frauen oder zur Schulung und Höherqualifizierung von Frauen, andererseits aber Maßnahmen für alle AN mit Familienpflichten (zB eine besondere Arbeitszeitregelung) ermöglichen soll.“

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