vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 18 DSG

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

2. Abschnitt
Datenschutzbehörde

 

(1) Die Datenschutzbehörde wird als nationale Aufsichtsbehörde gemäß Art. 51 DSGVO eingerichtet.1

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte