Europäischer Datenschutzausschuss
Soft Law
(1) Der Ausschuss erstellt einen Jahresbericht über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung in der Union und gegebenenfalls in Drittländern1 und internationalen Organisationen. Der Seite 415Bericht wird veröffentlicht und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelt.2
