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zu Artikel 71 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Europäischer Datenschutzausschuss

Soft Law

(1) Der Ausschuss erstellt einen Jahresbericht über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung in der Union und gegebenenfalls in Drittländern1 und internationalen Organisationen. Der

Seite 415

Bericht wird veröffentlicht und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelt.2

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