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zu § 6 VwGG (Gruber)

2. AuflJuni 2017

Die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes tragen bei den Verhandlungen und bei den Erkenntnis- und Beschlussverkündungen das für die entsprechenden Mitglieder des Obersten Gerichtshofes festgesetzte Amtskleid mit dem Unterschied, dass statt der violetten die purpurrote Farbe zu verwenden ist.

[IdF Art 3 Z 101 Verw-AusfG]

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