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zu § 53 VwGVG (Winkler)

2. AuflJuni 2017

3. Abschnitt
Verfahren über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Behörde in Vollziehung der Gesetze

 

Soweit durch Bundes- oder Landesgesetz nicht anderes bestimmt ist5), sind auf Verfahren über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Behörde in Vollziehung der Gesetze gemäß Art. 130 Abs. 2 Z 1 B-VG1) die Bestimmungen3) 4) über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sinngemäß anzuwenden2).

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