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zu § 54 VwGVG (Winkler)

2. AuflJuni 2017

4. Abschnitt
Vorstellung gegen Erkenntnisse und Beschlüsse des Rechtspflegers

 

(1) Gegen Erkenntnisse und Beschlüsse2) 4) des Rechtspflegers1) (§ 2) kann Vorstellung2) 3) 7) beim zuständigen Mitglied des Verwaltungsgerichtes erhoben werden.

Seite 691

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