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Verwaltungsgerichtsbarkeit: Das neue Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte, Götzl/Gruber/Reisner/Winkler
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zu § 49 VwGVG (Reisner)
2. Aufl
Juni 2017
§ 26 gilt nicht für Beteiligte.
1)
,
2)
[BGBl I 2013/33]
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§ 49 VwGVG