vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 30 EU-UmgrG (Strass/Habich)

Strass/Habich1. AuflJänner 2024

(1) Für die sich verschmelzende inländische Gesellschaft hat ein unabhängiger Sachverständiger (Verschmelzungsprüfer) den gemeinsamen Plan für die grenzüberschreitende Verschmelzung zu prüfen und einen Bericht für die Gesellschafter zu erstellen (Verschmelzungsprüfung).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte