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zu § 29 EU-UmgrG (Talos/Rericha)

Talos/Rericha1. AuflJänner 2024

(1) Der Vorstand der sich verschmelzenden inländischen Gesellschaft hat einen Bericht für Gesellschafter und Arbeitnehmer (Verschmelzungsbericht) zu erstellen, in dem die rechtlichen und

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wirtschaftlichen Aspekte der grenzüberschreitenden Verschmelzung erläutert und begründet sowie ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer erläutert werden. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die künftige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu erläutern.

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