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§ 69 TBO 2022 (Wimmer)

Wimmer3. AuflJuli 2024

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

 

Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz6) mit Ausnahme jener nach § 43 Abs. 67), gegebenenfalls in Verbindung mit § 51 Abs. 5 zweiter Satz, § 53 Abs. 6 oder § 58 Abs. 48), sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Seite 1109

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