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Vorwort zur zweiten Auflage (Weber/Rath-Kathrein)

Weber/Rath-Kathrein3. AuflJuli 2024

Die erste Auflage dieses Kommentars aus dem Jahr 2014 fand freundliche Aufnahme in der Fachwelt. Zwischenzeitlich wurde die TBO wiederholt geändert und als Tiroler Bauordnung 2018 im LGBl 2018/28 wiederverlautbart. Aber auch diese neu verlautbarte TBO wurde bereits wiederum zweimal novelliert. Weitere Novellierungen sind zu erwarten. Seit dem Erscheinen der ersten Auflage hat sich die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit in Tirol etabliert und wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung des Tiroler Baurechts geleistet. Die umfangreiche Judikatur musste ebenso eingearbeitet werden wie die neuen Verordnungen zur TBO (TBV, BaulärmVO, StellplatzhöchstzahlenVO). Die vorliegende Kommentierung ist am Stande 1.11.2019.

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