Die zweite Auflage dieses Kommentars fand wiederum freundliche Aufnahme durch die Rechtspraxis. Der Gesetzgeber war aber in der Zwischenzeit wiederum sehr rührig, neun Novellen zur TBO sind seit Erscheinen der letzten Auflage zu verzeichnen. Die wiederverlautbarte TBO 2022 erfuhr schon im Jahr 2023 wieder zwei Novellen. Der geplante, derzeit aber nur schwer abschätzbare Ausstieg aus fossiler Energie im Wohnbereich wird wohl in den nächsten Jahren weitere Novellierungen der TBO erfordern. Die vorliegende Ausgabe stellt aber eine verlässliche Zwischenbilanz der Gesetzgebung mit Stand 1.7.2024, der Rechtsprechung mit Stand 1.1.2024 dar.
