Die letzte Kommentierung der TBO, die über das Abdrucken von Gesetzestexten und -materialien hinausgeht, ist über zehn Jahre alt. Die vom leider viel zu früh verstorbenen RA Dr. Schwaighofer erarbeitete Kommentierung ist durch die Rechtsentwicklung weitgehend überholt. Daher erscheint eine neue Kommentierung dieses für die Praxis überaus wichtigen Gesetzes angebracht. Die Anregung, einen solchen Kommentar auf wissenschaftlicher Grundlage zu verfassen, kam vom Verlag Österreich. Frau MMag. Barbara Raimann hat dieses Anliegen an uns herangetragen. Wir haben dieses im Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre bekannt gemacht. Zur großen Freude der Herausgeber interessierte sich spontan eine große Zahl von Mitarbeiter-Innen unseres Instituts für die Mitautorenschaft an diesem Kommentar. Das Tiroler Baurecht wurde während der Bearbeitung nicht nur in materieller Hinsicht reformiert, durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle wurde auch der Rechtsschutz im Bauverfahren grundlegend umgestaltet. Berufung und Vorstellung sind seit dem 1.1.2014 Vergangenheit. Nunmehr wird das Tiroler Landesverwaltungsgericht ohne weiteren zwischengeschalteten administrativen Instanzenzug und ohne Mitwirkung der Gemeindeaufsicht die Tiroler Baurechtspraxis prägen. Der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit kommt hier nicht nur eine wichtige Funktion bei der Bewahrung rechtsstaatlicher Strukturen zu, es wird sich auch weit stärker als dies unter dem VwGH der Fall war eine eigenständige Tiroler Baurechtskultur entwickeln können. Welche „Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung“ den VwGH bei der Vollziehung des Tiroler Baurechts beschäftigen werden, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.
