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zu § 13 WVRG 2020 (Oppel)

Oppel2. LfgJänner 2021

(1) Soweit dem weder Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, noch Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl. Nr. C 83 vom 30.03.2010 S. 389, entgegenstehen, kann die Verhandlung ungeachtet eines Parteiantrages entfallen, wenn

der verfahrenseinleitende Antrag zurückzuweisen ist, oder

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