Die Betroffenenrechte und insbesondere auch die Meldepflichten bringen für Unternehmen wichtige, jedoch auch sehr anspruchsvolle zeitliche Vorgaben mit sich. Die praktische Umsetzung zur Einhaltung dieser zeitlichen Vorgaben erfordert oftmals Workflow-Unterstützung.
Verpflichtung (DSGVO Art 12 Abs 3): Zeitliche Anforderung

