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7. Kontrollbereich IT

3. LfgJuni 2020

Dem Fachbereich „IT“ wird im Rahmen der Datenschutzanforderungen eine wesentliche Rolle zuteil. Neben den fachbereichsspezifischen Datensicherheitsmaßnahmen, werden generelle Datensicherheitsmaßnahmen nicht von den jeweiligen Fachbereichen oder Systemverantwortlichen ergriffen, sondern müssen zentral durch den Fachbereich „IT“ umgesetzt werden. Insbesondere wo eine automatisierte Verarbeitung von Daten erfolgt, ist der Fachbereich „IT“ besonders gefordert, entsprechende Maßnahmen, wie beispielsweise Benutzerverwaltung oder Access-Management, zu etablieren.

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