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6.4 Kontrollgruppe: Datenschutzkonzept und -management

3. LfgJuni 2020

Mit einem Datenschutzkonzept kann das Unternehmen gegenüber der Aufsichtsbehörde strukturiert nachweisen, wie die datenschutzrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden. Es stellt somit die zentrale Dokumentation dar. In der Praxis bewährt sich die Einführung eines Datenschutz-Managementsystems (DSMS). Das DSMS ist ein auf kontinuierliche Verbesserung (KVP) ausgerichtetes Managementsystem, das letztendlich zur nachvollziehbaren Lenkung und Leitung von Datenschutz angewendet wird. Wesentliche Teile des DSMS sind die Definition und Dokumentation von Verantwortlichkeiten in der Datenschutzorganisation sowie die strukturierte Ablage von sämtlichen mit Datenschutz verbundenen Dokumenten und Prozessen im Unternehmen. In weiterer Folge wird durch das DSMS die einheitliche Abwicklung von Verfahren und Prozessen (bspw Betroffenenrechte) sichergestellt.

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