Die DSGVO definiert nicht nur Vorgaben im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sondern regelt in diesem Kontext auch zusätzlich die Dauer, in der die Daten im Unternehmen gespeichert bzw archiviert werden dürfen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass eine Speicherung und Archivierung von personenbezogenen Daten nur in dem Zeitraum erfolgen darf, in dem diese auch zweckgebunden verarbeitet werden. Es zeigt sich somit, dass der Verantwortliche geeignete Maßnahmen und Verfahren im Unternehmen einführen muss, um sicherzustellen, dass Daten nicht länger als erlaubt gespeichert werden.

