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4.5 Kontrollgruppe: Datenschutzkonzept und -management

3. LfgJuni 2020

Durch ein im Unternehmen etabliertes Datenschutzkonzept bzw -managementsystem kann die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben nachgewiesen und überprüft werden. Die praktische Etablierung verlangt detaillierte Informationen aus den Abteilungen und Organisationseinheiten des Unternehmens und bietet bei erfolgreichem Einsatz Mehrwert im Hinblick auf mögliche Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörde.

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