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4.4 Kontrollgruppe: Datenschutz-Folgenabschätzung

3. LfgJuni 2020

Die Kontrollen zur Datenschutz-Folgenabschätzung können dem Risk Management im Unternehmen dienen. Selbstverantwortlich sind bei sog „high risk data“ die Verarbeitungsvorgänge vorab zu evaluieren und Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Sicherheitsrisiken zu treffen. Bei korrekter Umsetzung der Kontrollen aus diesem Bereich sollte entscheidende Sicherheit im Hinblick auf mögliche Datenvorfälle erzielt werden können.

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