Die rechtlichen Vorgaben zur Aufbewahrung von Daten liegen nicht zuletzt in der Vermeidung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bzw der Datensicherheit begründet. Die DSGVO ist hier konkreter und verbindlicher, was Aufbewahrungs- und Speicherfristen betrifft.
Verpflichtung (DSGVO Art 5 Abs 1e): Definition von Aufbewahrungs- und Speicherfristen (Grundsatz der Speicherbegrenzung)

