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4.2 Kontrollgruppe: Betroffenenrechte

3. LfgJuni 2020

Ein Unternehmen erfolgreich zu führen, erfordert heutzutage auch einen sorgsamen und transparenten Umgang mit Daten, der auch nach außen, dh gegenüber den betroffenen Personen (Kunden, Mitarbeiter etc), augenscheinlich wird. Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen strukturiert und transparent gestaltet sowie koordiniert und zweckmäßig aufbereitet wird, ist man für die Wahrung der Rechte von Betroffenen gewappnet und kann die diesbezüglichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) korrekt umsetzen.

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