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4.6 Kontrollgruppe: Datenübermittlung

3. LfgJuni 2020

Die Rechtspflichten im Zusammenhang mit Datenübermittlungen machen es notwendig, dass im Unternehmen eine Sensibilisierung für jene Verarbeitungsvorgänge erfolgt, die eine Weitergabe, einen Transfer bzw eine Übermittlung von Daten – in welcher Form und wohin auch immer – zum Gegenstand haben.

Verpflichtung (DSGVO Art 44): Verpflichtung zur Prüfung, ob eine Datenübermittlung nach den Bestimmungen der DSGVO zulässig ist.

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