Zurückweisung einer KI-erstellten Beschwerde durch den OGH
Im konkreten Fall (Strafverfahren wegen Suchtgifthandels) brachte der Rechtsvertreter eines erstinstanzlich verurteilten Mandanten eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, die offenkundig unter Einsatz von künstlicher Intelligenz und ohne fachkundige Nachkontrolle erstellt worden war. Die Beschwerdeschrift war nicht nur von zahlreichen Fehlzitaten durchsetzt, sondern enthielt auch völlig neue Sachverhaltselemente und erfand nichtexistierende fiktive OGH-Entscheidungen. Die Beschwerde war vom Obersten Gerichtshof ohne nähere Prüfung zurückzuweisen, da im konkreten Fall die KI-erstellte Beschwerde nicht ansatzweise dem Erfordernis genügte, Nichtigkeitsgründe auf einem dem OGH als Höchstgericht angemessenen Argumentationsniveau anzuführen. (OGH 07.10.2025, 14 Os 95/25i) |

