Penderrechnerabfragen aus dem „Herbst 2024“
Das BMF hält Pendlerrechnerabfragen aus dem Zeitraum von 13.09.2024 bis 15.12.2024 für nicht repräsentativ (wegen der damals eingeschränkten Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln). Es besteht daher das Risiko, dass Pendlerrechnerabfragen, die aus diesem Zeitraum stammen, für danach liegende Zeiten (also für die Jahre 2025, 2026 etc) zu Diskussionen bei Lohnabgabenprüfungen oder Arbeitnehmerveranlagungen führen könnten.

