Steuerfreie Mitarbeiterrabatte auch für ehemalige Mitarbeiter/innen
Das BMF gesteht nun – der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgend – zu, dass steuerfreie Mitarbeiterrabatte nicht nur an aktive Arbeitnehmer/innen, sondern auch an ehemalige Arbeitnehmer/innen (zB Firmenpensionist/innen) gewährt werden können.

