vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5.2. Übergangsfälle für bereits vor 2026 begonnene geringfügige Beschäftigungen (Kraft/Kronberger)

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2026

Die Beseitigung der geringfügigen Zuverdienstmöglichkeit (samt den fünf Ausnahmefällen) betrifft nicht nur die nach dem 01.01.2026 neu eintretenden geringfügig Beschäftigten, sondern erfasst auch bereits bestehende geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!