Seit Jahren gab es politische Bestrebungen, die Möglichkeit des geringfügigen Dazuverdienens neben dem Bezug von Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe abzuschaffen. Mit Wirkung ab 01.01.2026 gelten massive Beschränkungen bei den Zuverdienstmöglichkeiten während der Arbeitslosigkeit:

